Immobilie verkaufen.

Dank KUBIKOM sicher und reibungslos zum Kaufabschluss

Wir von der KUBIKOM verstehen uns auf die Vermarktung von Immobilien – Wohnen oder Gewerbe – und wissen, worauf es ankommt, wenn es darum geht eine Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Gerade der Verkaufsprozess birgt einige Tücken, die im schlimmsten Fall zu einem erheblichen Preisverlust führen können. Sei es in der Gestaltung, sei es bei der Abwicklung des Verkaufsprozesses, in der KUBIKOM haben Sie einen verlässlichen Partner, dessen Ziel es ist, Sie zufriedenzustellen und den bestmöglichen Kauferlös für Sie zu erzielen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Verkauf“.

Das sollten Sie beim Verkauf beachten (FAQ)

Kommen für die Bewertung meiner Immobilie Kosten auf mich zu?

Dies hängt davon ab, wen Sie beauftragen, was wiederum anhängig ist vom Zwecke der Bewertung. So sollten für juristische oder steuerliche Zwecke eher vereidigte Gutachter, bspw. über den Gutachterausschuss, angesprochen werden, die dann ein kostenpflichtiges Gutachten erstellen. In den meisten Fällen reicht es jedoch, einem kompetenten und markterfahrenen Makler mit der Bewertung zu beauftragen, insbesondere dann, wenn ein Verkauf danach eine mögliche Folge ist. Bei der KUBIKOM Immobilien ist eine solche Bewertung grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.

Wer zahlt die Provision beim Verkauf meiner Immobilie?

In NRW ist seit vielen Jahren die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer üblich – jede Partei zahlt 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. Es gibt Makler, die aus bestimmten Gründen bisher damit werben, auf eine Verkäuferprovision zu verzichten. Hierbei trägt dann oft der Käufer die höhere Provision, so dass der gezahlte Kaufpreis entsprechend nach unten angepasst wird. Unter dem Strich ist es also letztlich egal, wer die Provisionsrechnungen zahlt, denn im Ergebnis wird die Provision immer von beiden Parteien gemeinsam getragen. Daher sollten Sie Ihren Makler sorgfältig auswählen: Er sollte Ihnen plausibel machen, dass sein Einsatz sich trotz der Kosten rechnet. Dies wird bei professionell agierenden Maklerunternehmen häufig der Fall sein – denn allein die geschulte Verhandlungskompetenz verbunden mit der Fähigkeit, den Verkaufsprozess optimal durchzuführen, wird den Kaufpreis um sicherlich mehr als die Provision nach oben bringen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich eine Immobilie verkaufe?

Im Normalfall fallen neben der Maklerprovision lediglich Kosten für die etwaige Löschung von bestehenden Grundschulden aus dem Grundbuch an. Hinzu kommen im Einzelfall noch die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, wie beispielsweise der Energieausweis, oder für eventuell sinnvolle Instandsetzungsarbeiten.

Entstehen für mich Kosten, wenn die Immobilie durch den Makler nicht verkauft werden kann?

Sollte bei Ablauf des Maklervertrages der unerwartete Fall eintreten, dass Ihre Immobilie nicht verkauft wird, stellen wir selbstverständlich auch keinerlei Kosten in Rechnung. Dies ist nicht selbstverständlich, daher prüfen Sie Ihren Maklervertrag bitte sorgfältig.

Fallen beim Verkauf meiner Immobilie Steuern an?

Grundsätzlich ist der Verkauf einer Immobilie für den Veräußerer steuerfrei. Ausnahmen könnten bestehen, wenn die Immobilie nicht rein selbstgenutzt ist oder war und der Erwerb weniger als 10 Jahre zurück liegt. Hierzu beraten wir Sie gerne. In den meisten Fällen macht es Sinn, abschließend einen Steuerberater zu befragen.

Wie läuft die Kaufpreisverhandlung ab?

Bezüglich der Kaufpreisverhandlungen sich keine pauschalen Aussagen treffen, denn jede Situation hinsichtlich der Ziele des Verkäufers, der Immobilie selbst und der des Käufers ist individuell. Wir gehen auf jeden Menschen, bzw. jede Partei individuell ein und versuchen im Rahmen der Verhandlungen, die jeweiligen Ziele möglichst optimal zu erreichen. Zumeist sind die Gegebenheiten des Marktes zumindest bei Standart-Immobilien starke Kräfte, die unrealistische Vorstellungen nicht Realität werden lassen.

Was ist eine Widerrufsbelehrung?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Der Abschluss eine Fernabsatzvertrages, also typischerweise das Anfordern eines Exposees, birgt selbstverständlich keinerlei Kosten für Sie. Kosten fallen – wie auch sonst – erst dann an, wenn ein Kaufvertrag über die angefragte Immobilie zustande kommt.

Welche Tätigkeiten übernimmt die KUBIKOM während einer Vermarktung?

Bitte schauen Sie hierzu unter Leistungsspektrum.

Über welche Medien wird meine Immobilie veröffentlicht?

Wir von der KUBIKOM entwickeln für jede Immobilie eine individuelle Vermarktungsstrategie. In den allermeisten Fällen wird neben der Ansprache einer großen Zahl vorgemerkter Kunden aus unserer Datenbank mit permanent mehreren Tausend aktiv Suchenden ein Schwerpunkt auf der Vermarktung über Internetplattformen liegen. Aber auch soziale Medien, Print, oder im Einzelfall die Ansprache sorgfältig recherchierter Interessentengruppen sind mögliche Wege der Veröffentlichung Ihrer Immobilie.

Wenn ein Verkäufer eine diskrete Vermarktung wünscht, dann ist dies immer möglich – die jeweils zielführende Strategie sprechen die Makler der KUBIKOM mit dem Auftraggeber ab.

Wer beauftragt den Notar und vereinbart den Notartermin?

In der Regel beauftragt der Erwerber einen von ihm ausgewählten Notar, denn er zahlt letztendlich auch die Notargebühren des Kaufvertrages. Die Koordinierung eines Termins übernimmt in der Regel der Makler, der ebenfalls die Details des Kaufvertrages vorab mit dem Notar bespricht, damit genau das im Kaufvertrag wiedergegeben ist, was vorher in den Verhandlungen abgesprochen wurde.

Welche Unterlagen muss ich beim Verkauf einer Immobilie bereitstellen?

Siehe weiter oben.

Soll ich mein Haus sofort verkaufen oder zuerst in Stand setzen?

In manchen Fällen macht es Sinn, die Immobilie für den Verkauf vorzubereiten. Dies ist allerdings nicht bei jeder Immobilie, bzw. jedem Instandsetzungsbedarf ratsam. Denn unter Umständen investiert ein Verkäufer am Markt „vorbei“. Hierzu analysieren wir die konkrete Situation in Ruhe und beraten Sie individuell dazu.

Wie bekomme ich einen rechtlich sicheren Kaufvertrag?

Ein Notar fertigt für Sie einen Vertragsentwurf an. Individuelle Abmachungen
können dabei vom Notar rechtssicher in den Vertragsentwurf eingebracht werden: Dabei ist es aus unserer Sicht wichtig, dass der Makler hier für die Sicherheit sorgt, dass alle getroffenen Absprachen Eingang in den Vertrag finden, sodass hier keine Verunsicherungen bei Käufer oder Verkäufer erfolgen. Dies ist bei einem sorgfältig arbeitenden Makler ein wesentlicher Teil der Führung durch den Verkaufsprozess.  

Auf was muss bei Besichtigungen geachtet werden?

Stellen Sie sich darauf ein, dass die meisten Besichtigungen eher in den Abendstunden oder am Wochenende stattfinden werden. Die Mehrheit der Interessenten ist in der Regel berufstätig. Achten Sie vor allem auf Sauberkeit und ein angenehmes Raumklima beim Besichtigungstermin Darüber hinaus ist ein Besichtigungstermin sehr sorgfältig zu planen, denn es gibt nur eine Chance auf einen guten ersten Eindruck. Wir erheben hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn es gibt immer wieder außergewöhnliche Immobilien oder Situationen. Jedoch sind es im Wesentlichen grundsätzlich die folgenden Themen, die bei einer Besichtigung berücksichtigt werden sollten:

 

Timing:
Gibt es Gründe für bestimmte Tageszeiten (bspw. wegen Emissionen, Sonnenstand, Verkehrssituation oder Ähnlichem)?

 

Zahl der Besucher:

Hier gilt es abzuwägen, wie viele Parteien oder Personen maximal wünschenswert sind.

 

Vorbereitung:

Wo ist Licht eingeschaltet und wo nicht?
Welche Dinge sind sichtbar und welche nicht (z. B. persönliche Fotos an der Wand)?
Wie stehen die Möbel?

 

Reihenfolge der zu besichtigenden Räume:

Wo starte ich?
Wo bleibe ich am Ende stehen?

 

Aktive Informationsgabe:

Welche Informationen werden in welchem Raum gegeben?

 

Informationsaufnahme:

Welche Informationen sollen von dem Interessenten erfragt werden und wie?

 

Anwesenheit:

Wer ist anwesend und in welcher Rolle?

Was ist meine Immobilie wert?

Hier gibt es viele Irrtümer und falsche „Faustformeln“ wie z. B.:

„Damals hat es so viel gekostet, also ist das Haus jetzt ja viel mehr wert.“

„Mein Haus ist viel schöner als das aus der Nachbarschaft und der hat…dafür bekommen!“

„Mein neues Objekt kostet mich…, also brauche ich…“

„Der Käufer wird ja einen Verhandlungsspielraum erwarten, also schlagen wir noch was oben drauf!“

 

Der Interessent hat in der Regel schon mehrere Objekte verglichen und hat eine ungefähre Vorstellung davon, was er für die Summe, die er bereit ist zu bezahlen, erwarten kann.

Unser Tipp: Eine professionelle Wertermittlung ist ein Muss vor dem Immobilienverkauf. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Bauchgefühl oder Auskünfte von Laien, sondern ziehen Sie einen Experten zu hinzu.

Wie fließt der Bodenrichtwert in den Verkaufspreis mit ein?

Jeder kennt diese Aussage zur Bewertung einer Immobilie: es käme auf drei Dinge an: „Lage, Lage und Lage“. Auch wenn dies tatsächlich nicht das einzige Kriterium ist, so bestimmt die Lage sehr wesentlich den Wert einer Immobilie. Maß für die Lagequalität ist der Bodenrichtwert, der – jährlich neu vom Gutachterausschuss festgesetzt – anzeigt, wieviel ein Quadratmeter unbebautes Grundstück in einer bestimmten Region kostet. Diese Zahlen sind – zumindest in NRW – online verfügbar und geben einen ersten (!) Eindruck von der Werthaltigkeit eines bestimmten Grundstücks.

Es handelt sich allerdings um einen „Richtwert“, der bezogen auf die Beschaffenheit des zu bewertenden Grundstücks dann angepasst werden muss. Im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung fließen Bodenrichtwerte in Substanz- und Ertragswertverfahren ein. Diese eher theoretisch ermittelten Werte werden dann von unseren Experten in Relation zu eher marktorientierten Bewertungsverfahren gesetzt, um letztlich zu einer realistischen Bewertung einer Immobilie zu kommen.

Insofern fließt die „Lage“ einer Immobilie immer in die Bewertung ein und der Bodenrichtwert kann hier ein guter Indikator für diese Lage sein.

Bei weiteren Fragen zur Zusammensetzung des Verkaufspreises, sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen das Vorgehen sehr detailliert.

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden?

Um ein aussagekräftiges Exposee erstellen zu können, werden vor dem Verkauf verschiedene Dokumente und Unterlagen benötigt:

  • Lichtstarke Fotos des Gebäudes und aller Räumlichkeiten
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Aussagekräftige Texte
  • Lageplan und Nachbarschaftshinweise
  • Grundrisse, Berechnung der Wohnfläche
  • Baubeschreibung
  • Bei ETW zusätzlich: Wirtschaftsplan, Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)

Unser Tipp: Bevor Sie Ihre Immobilie öffentlich zum Verkauf präsentieren, planen Sie noch ausreichend Zeit ein, Ihre Immobilie ansprechend herzurichten. Nicht nur auf notwendige Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen gilt es dabei zu achten, sondern auch die Zielgruppe sollte punktgenau angesprochen werden. Verschiedene Interessenten haben schließlich auch unterschiedliche Ansprüche bei einem Kauf oder der Besichtigung. Dann benötigen Sie diejenigen Dokumente, die für die finanzierende Bank oder Sparkasse eines Kaufinteressenten wichtig sind, wie zum Beispiel die Berechnung der Kubatur bzw. des umbauten Raumes, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis oder zu den Erschließungskosten.

Seien Sie gut vorbereitet, denn wenn ein Interessent dann kaufen will, müssen die Auskünfte „sitzen“. Andernfalls kann es sein, dass das Interesse über den Zeitablauf abkühlt („… das Eisen schmieden, solange es heiß ist!“). Gerne erläutern wir auch Eigentümern, die Ihre Immobilie privat verkaufen wollen, worauf darüber hinaus noch zu achten ist.

Wie lange dauert es, bis eine Immobilie verkauft ist?

 Bei einem Privatverkauf können sehr schnell einige Monate vergehen. In der Regel verfügt nicht jeder Verkäufer über das das nötige Hintergrundwissen, um beispielsweise alle nötigen Unterlagen bereitzustellen, die richtigen Vermarktungskanäle zu ermitteln, die zugehörigen Werbemittel zu erstellen oder Besichtigungen verkaufsorientiert zu organisieren.

Informieren Sie sich schon vor dem Verkaufsstart über den Aufwand, der mit einem Immobilienverkauf einher gehen kann und planen Sie ausreichend Zeit für Verhandlungen ein. Oft verlieren Interessenten den Glauben an einen einwandfreien Zustand der Immobilie, je länger Sie auf dem Markt angeboten wird; frei nach dem Motto: „Da muss doch etwas nicht passen, weil es niemand kauft“. Auf der anderen Seite erscheint ein Verkauf, der sehr schnell vonstattengeht, eventuell das Risiko zu bergen, „Geld verschenkt zu haben“.

Nehmen Sie daher für die Bewertung und due Ermittlung eines konkreten Verkaufspreises die Leistungen eines Experten in Anspruch. Gutachter ermitteln umfangreich und formelhaft einen „Verkehrswert“ – ein professioneller Makler wird Ihnen einen Marktpreis ermitteln können. Lassen Sie sich von diesem auch eine Idee von einer möglichen Vermarktungsdauer geben, die bei jeder Immobilie unterschiedlich lang sein wird und darf. Dies hilft Ihnen, auch in Verhandlungen nicht falsch zu reagieren, weil Sie nach einer Zeit „kalte Füße“ bekommen.

Wenn die Immobilie richtig bepreist ist und nachfrageorientiert präsentiert wird, darf es – je nach Immobilie – auch etwas dauern, bis der „Richtige“ kommt. Insofern ist eine allgemeingültige Aussage zur Vermarktungsdauer nicht zu treffen, sondern muss auf die In rede stehende Immobilie bezogen werden.

Welche Kosten fallen für den Verkäufer an?

Auch wenn immer genau auf die individuellen Umstände geschaut werden muss, kann gesagt werden, dass in erster Linie die Courtage und die Kosten für die Löschung etwaiger Hypotheken/Grundschulden im Grundbuch vom Verkäufer zu tragen sind. Die Kosten des Notarvertrages und die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer in den allermeisten Fällen. Für den Verkäufer können – je nach Objekt – weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel Kosten für das Räumen der Immobilie, für eventuell notwendige Vermessungen oder für vor Verkauf notwendige Investitionen. Hinsichtlich der letztgenannten dürfen Sie sich immer auf die Erfahrung unserer Makler und unseres Netzwerks verlassen – wir beraten Sie gerne.

Wie kann ich meine Immobilie für den Verkauf vorbereiten?

Hat sich Verkäufer für Sie als Ansprechpartner seiner Wahl entschieden, ist es an Ihnen, diesen neuen Kunden Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess zu leiten. Raten sie dem Eigentümer dazu, notwendige Reparaturen (wie etwa Wasserschäden, schadhafte Leitungen oder ausstehende Installationsarbeiten) rechtzeitig ausführen zu lassen. Zudem sollte die Immobilie sauber und gepflegt aussehen. Erst wenn all diese Arbeiten erledigt sind, können die Objektfotos für das Exposé angefertigt werden.

Was ist Home Staging und ist es sinnvoll?

Beim Home Staging geht es darum, Ihre Immobilie für den Besichtigungstermin in bestmöglichem Licht dastehen zu lassen. Dazu werden Möbel, Licht, Farben, Wand- und Fussbodengestaltung gezielt verwendet, damit sich ein potenzieller Käufer ein aussagekräftiges Bild Ihrer Immobilie machen kann. Das Home Staging richtet sich dabei vor allem nach der mit Ihnen besprochenen Verkaufsstrategie und wird insbesondere auch im Hinblick auf die jeweilige Zielgruppe umgesetzt.

Die Intensität der Maßnahmen reicht von vollständiger Neu-Möblierung bis hin zu einzelnen, kleineren Maßnahmen. Dies hängt sehr individuell von den Rahmenbedingungen der zu veräußernden Immobilie ab. Da dies oft von externen Dienstleistern angeboten wird, sollten die Kosten im Blick gehalten werden – allerdings ist ein werterhöhender Einfluss zumeist direkt vorhanden. Sprechen Sie mit uns – wir stimmen eventuell bei Ihrer Immobilie sinnvolle Maßnahmen mit Ihnen ab.

Sollte der Eigentümer bei den Besichtigungsterminen anwesend sein?

Einer der Vorteile einer Zusammenarbeit mit einem Makler ist, dass dieser eben auch die Besichtigungstermine übernimmt und durchführt. Inwieweit dabei die Anwesenheit des Eigentümers sinnvoll und gewünscht ist, sprechen Sie mit Ihrem Makler ab. Im Allgemeinen könnten folgende Punkte für die Anwesenheit des Eigentümers sprechen:

  • Diffizile Fragen müssen nicht direkt beantwortet werden, sondern in Ruhe im Nachgang.
  • Kaufinteressenten sind nicht befangen, sondern sprechen offen – dies führt zu klareren Verhältnissen und wesentliche Verhandlungsthemen können identifiziert werden.
  • Der Eigentümer muss sich nicht kritischen Anmerkungen von Besichtigenden aussetzen.

Diese Vorteile wiegen unserer Erfahrung nach schwerer als der Nachteil, dass sich der Makler natürlich nicht so gut mit der Immobilie auskennt wie ein Eigentümer. Bei einer Zusammenarbeit mit uns besprechen wir dieses Thema offen und berücksichtigen selbstverständlich die Wünsche des Verkäufers.

Was ist meine Immobilie wert?

Auch auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn bei der Wertermittlung kommen viele unterschiedliche Faktoren zum Tragen. Allerdings können Sie einen Richtwert vorgeben, indem Sie ähnliche Objekte aus der näheren Umgebung zum Vergleich heranziehen.

Ist ein Makler wirklich notwendig?

Stellt Ihnen ein potenzieller Kunde diese Frage, dann betonen Sie die zahlreichen Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Immobilienprofi. Ein kompetenter Berater kennt die aktuelle Marktlage und ist somit in der Lage, jede Immobilie akkurat zu bewerten. Des Weiteren trägt sein Fachwissen dazu bei, einen schnellen, reibungslosen Verkauf zu gewährleisten.

Die Aufgabe des Maklers ist es, dem Verkäufer in jeder Phase des Verkaufsprozesses mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Er realisiert einen fairen Preis und hält sich dabei an die Zeitvorgaben des Eigentümers.

Warum sollte ich einen Makler beauftragen?

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird. Ein falscher Preis– egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ – führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.

Wann ist mein Darlehen zurückgezahlt?

Je nach der gewünschten Raten- bzw. Tilgungshöhe kann die Rückzahlungsdauer sehr unterschiedlich sein. Das kann zwischen 5 und 35 Jahren variieren. Wir beraten Sie dazu gerne.

Wann muss ich meine Immobilie an den neuen Eigentümer übergeben? Bis wann muss ich ausgezogen sein?

Der Zeitpunkt der Objektübergabe ist ganz individuell und wird bei jedem Immobilienverkauf aufgrund persönlicher Belange besprochen. Der Einzug der Käufer kann theoretisch 6 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift stattfinden, oder auch 1 Jahr später.

Wann finden die Besichtigungen statt?

Jeder Besichtigungstermin wird im Vorfeld durch den Makler koordiniert und mit Ihnen und dem Interessenten abgesprochen. In der Regel haben die Termine eine Vorlaufzeit von 1 bis 2 Tagen. Potenzielle Käufer, welche gemeinsam mit dem Makler zur Besichtigung erscheinen, haben mit dem Makler bereits ein Vorabgespräch geführt, in dem unter anderem die Bonität und die Ernsthaftigkeit der Kaufinteressenten geprüft wird, um einen sogenannten Besichtigungstourismus zu verhindern.

Wie wird der Wert der zu verkaufenden Immobilie festgelegt?

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Makler und dem Verkäufer wird der Wert der Immobilie ermittelt. Hierfür werden unterschiedlichste Faktoren zugrunde gelegt. Beispielsweise die Lage, die Wohnfläche, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert, das Baujahr und der allgemeine Zustand beeinflussen den Preis Ihrer Immobilie. Natürlich spielt auch die aktuelle Marktsituation auf dem jeweiligen Immobilienmarkt bei der Preisfindung eine maßgebliche Rolle.

Warum benötigen Sie für den Verkauf ein Exposé?

Es hat sich gezeigt, dass ein Exposé heute beim Immobilienverkauf unverzichtbar ist. In einem Exposé werden alle wesentlichen Aspekte eines Objektes zusammengefasst. Es informiert den Interessenten über das Objekt, dessen Lage und Ausstattung oder dessen Energie- und Nutzungskonzept. Weitere Extras ergänzen ein Exposé. Das Dokument folgt dabei selbstverständlich einer Dramaturgie. Welcher? Nun, das bleibt unser Geheimnis. Ein Exposé liegt idealerweise digital und in Papierform vor. So bedient man Interessenten medienübergreifend.

Die KUBIKOM erstellt Exposés, die u. a. formell für den Dialog mit Banken geeignet sind. Beim Immobiliengespräch mit Geldinstituten muss in der Regel ein aussagekräftiges Exposé vorgelegt werden, das als Finanzierungs- und Argumentationsgrundlage herangezogen werden kann.

Was ist das Grundbuch?

Im Grundbuch werden alle Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Dienstbarkeiten von Grundstücken, Liegenschaften und Objekten erfasst. Das Grundbuch unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtsgerichtes und wird vom Grundbuchamt verwaltet. Der Stand des Grundbuches nimmt maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung Ihres Objektes.

Worum handelt es sich bei einem Energieausweis bzw. einem Energiepass und warum ist der für den Verkauf wichtig?

Ebenfalls für den Verkauf eines Objektes entscheidend: Der Energieausweis. Im Energieausweis (alternativ: Energiepass) wird die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert und bewertet. Ausstellung und Grundlagen eines solchen Ausweises sowie dessen Verwendung regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Ausstellungsberechtigt sind Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, staatlich geprüfte Techniker und Handwerksmeister aus den entsprechenden Fachbereichen. Die KUBIKOM verfügt dazu über ein Netzwerk aus Experten, die einen Energieausweis ausstellen können.

Beim Verkauf einer Immobilie muss im Regelfall ein Energieausweis vorliegen – Ausnahmen bestehen lediglich beispielsweise bei einem Denkmal oder einer Zwangsversteigerung.

Wie kann ich als Eigentümer oder Vermieter Mietnomadentum vermeiden?

Bei Vermietungen sollten Sie sich nicht allein auf Ihre Menschenkenntnis verlassen. Nicht, weil Sie keine hätten. Selbst jene Menschen, die über die beste Menschenkenntnis verfügen, sind bereits Mietnomaden auf den Leim gegangen. Deshalb: Beauftragen Sie einen Experten, der unter anderem eine detaillierte Selbstauskunft zum Mieter über Schufa oder Creditreform einholt.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Wissenswertes.

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DR. THORSTEN MEIS
Geschäftsführer KUBIKOM

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