Geldwäschegesetz.

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Geldwäsche ist ein von Kriminellen häufig genutztes Verfahren, um illegal erwirtschaftete Einkünfte – aus illegalen Geschäften, illegal erworbenen Vermögenswerten, Bestechung, Drogen- und Waffenhandel und ein langes et cetera – in den legalen Wirtschafts- bzw. Finanzkreislauf zu bringen. Ziel der Geldwäsche ist es, die Herkunft des Gelds, die illegalen Einkünfte also, zu verschleiern, wodurch es Behörden nahezu unmöglich ist, nachzuvollziehen, woher das Kapital stammt und wie es in Umlauf gekommen ist. So dient die Geldwäsche dazu, Erlöse aus kriminellen Tätigkeiten durch unauffällige Transaktionen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen. Das Geldwäschegesetz definiert Geldwäsche somit als einen Straftatbestand, der entsprechend geahndet werden kann, und regelt die Kontrolle von Finanzströmen.

Doch nicht nur vor dem Hintergrund bewusst krimineller Aktivitäten spielt das Thema Geldwäsche eine Rolle: auch Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz besteht dann, wenn zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlt werden, die einen Betrag von 10.000 € übersteigen und dessen Herkunft nicht nachgewiesen werden kann. Doch nicht nur bei Barzahlungen kann es zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz kommen, sondern auch bei Bareinzahlungen von Geldsummen, die über dem Betrag von 10.000 € liegen, ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich. Zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Verstoßes gegen geltendes Recht muss, wenn höhere Summen auf ein Konto eingezahlt werden oder auf selbiges überwiesen werden sollen, ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Dieses Formular wird von den jeweiligen Banken zur Verfügung gestellt.

Ein Beispiel aus der Immobilienbranche:

Es kommt vor, dass Betrüger Wohnungen anmieten und die geforderte Kaution bezahlen, nur um den Mietvertrag nach kurzer Zeit wieder zu kündigen und den Vermieter im Nachgang aufzufordern, die Summe auf ein ausländisches Konto zu zurück zu überweisen. Beim Kauf einer oder mehrerer Immobilien kann es ebenso passieren, dass der Versuch eines Bargeldinvestments, aus nicht seriösen Quellen, dazu dient, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und das Geld somit einzutauschen.

Ein Geldtransfer ab 1.000€ muss von Finanzierungsleistern durchgeführt werden. Neben Banken, Versicherungen, Notaren, und Anwälten sind auch alle Personen und Institutionen verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu dokumentieren und den Behörden im Verdachtsfall Auskunft zu geben, wenn sie Bargeldbeträge über 10.000€ beziehungsweise 15.000€ annehmen.

Zu den zu einer Auskunft verpflichteten Unternehmen gehören beispielsweise Autohändler, Juweliere sowie Immobilienmakler. Dabei kommt ihnen eine Kontrollfunktion für auffällige Bartransaktionen – beim Immobilienkauf zum Beispiel – zu. Aus diesem Grund sind auch wir verpflichtet, ab bestimmten Punkten im Vermarktungsprozess die Identität unserer Kunden oder Auftraggeber zu dokumentieren.

Bei Fragen rund um Thema Geldwäsche Gesetz (GwG) in der Immobilienbranche kontaktieren Sie uns gern!

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