Immobilie mieten.

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Sie sind auf der Suche nach einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie zur Miete? Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die gewünschten Kriterien. Schildern Sie uns Ihre Vorstellung von Preis, Lage und Ausstattung. Diese Serviceleistung bleibt für Sie selbstverständlich kostenlos. Für den Fall, dass Sie aus zeitlichen Gründen, oder aufgrund der Entfernung nicht im Stande sein sollten, sich in Eigenregie auf die Suche zu begeben, würden wir uns freuen, die Suche für Sie durchzuführen.

Sowie wir eine Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Immobilie haben ausfindig machen können, würden wir Ihnen diese natürlich vorstellen. Sollte Ihr Interesse geweckt werden, würden wir Sie, falls gewünscht, auch im Hinblick auf die Kontaktaufnahme und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter der Immobilie weiterhin betreuen. Da im Zuge der Verhandlungen in den meisten Fällen mit einer Fülle an Informationen und zu beachtenden Details zu rechnen ist, fungieren wie auch gerne als Moderatoren in der Verhandlung, um diese zielorientiert und erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dies führt im Idealfall zum Abschluss eines Mietvertrages, der beide Parteien, Sie und den Vermieter, zufrieden stellt. Selbstverständlich können Sie bis zur Übergabe der Immobilie, dem finalen Schritt, auf uns zählen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mieten“.

Das sollten Sie beim Mieten beachten

Wann spricht man von einem Mangel an der Mietsache?

Dieser Punkt sollte zunächst geklärt werden, bevor man dazu übergeht, die Miete zu mindern. Denn bei nur unerheblichen Mietmängeln ist eine Mietminderung gar nicht gerechtfertigt, da es sich in diesem Fall ausschließlich um Bagatellen handelt. 

Um einen Mietmangel handelt es sich, wenn die Mietsache mit einem Fehler behaftet ist, so der korrekte Ausdruck, und nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann. Kurz gesagt, die Immobilie ist nicht in dem Zustand, in dem sie laut Vertrag sein sollte.

Mängel in einer Privatwohnung betreffen alle Dinge, die das vertragsgemäße Wohnen einschränken.

Mängel in einer gewerblich vermieteten Immobilie hängen häufig mit der Art der Nutzung zusammen. Beispielsweise dann, wenn das geplante Gewerbe in der Immobilie nicht ausgeübt werden kann. 

Wann muss ich den Vermieter informieren?

Wenn Mieter einen Mangel in ihrer Wohnung entdecken, müssen sie in der Regel sofort den Vermieter davon in Kenntnis setzen. Hintergrund ist die sogenannte Sorgfaltspflicht, die Mieter laut Mietvertrag der Immobilie gegenüber haben. Diese Sorgfaltspflicht kann sogar dazu führen, dass der Vermieter unverzüglich informiert werden muss, weil sich der Schaden durch ein längeres Zögern des Mieters noch vergrößern würde, so zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch.

Bei allen Mängeln, wie beispielsweise Schimmel, können die Mieter den Vermieter natürlich telefonisch davon in Kenntnis setzen. Besser ist es aber, wenn dies schriftlich erfolgt. Denn so haben Sie einen Nachweis darüber, dass Sie den Mangel angezeigt haben. Einige Gerichte akzeptieren mittlerweile auch Emails und Chat-Verläufe als Beweis für die Mängelanzeige. Besser ist aber ein Einwurf-Einschreiben, oder sogar ein Schriftstück, auf dem Sie den Vermieter unterzeichnen lassen, dass er den Inhalt gelesen hat. 

Ich suche eine Wohnung. Wie gehe ich am geschicktesten vor?

Zunächst einmal sollten Sie darüber nachdenken, wo Sie gerne wohnen würden und wie weit es bis zu den zentralen Orten Ihres täglichen Lebens sein soll oder darf. Anschließend sollten Sie überprüfen, welches Budget Ihnen für die Miete eines Objektes zur Verfügung steht. Möglicherweise überlegen Sie ja auch, Kapital in Wohneigentum zu investieren. Nachdem Sie die Budgetfrage geklärt haben, machen Sie sich auf die Suche – dabei bieten sich auf den ersten Blick Suchportale im Internet an. Aber auch die Ansprache örtlicher Makler kann hier helfen: Diese nehmen Sie in ihre Suchkartei auf und informieren Sie, wenn eine passende Immobilie zur Vermarktung ansteht.

Ob Sie Eigentum erwerben wollen oder ob Sie zur Miete wohnen möchten: In der Wohnraumbewertung wirken sich stets die gleichen Kriterien auf den Preis oder die Miete aus:

  • Lage
  • Alter des Objektes
  • Größe des Objektes
  • Renoviert oder saniert und wenn ja, wann fand die Renovierung oder die Sanierung statt?
  • Lärmbelastung (bei geöffneten Fenstern) bzw. Schallisolierung (bei geschlossenen Fenstern)
  • Wie alt sind die Wasserleitungen?
  • Fragen Sie nach der Heizung bzw. danach, wie das Objekt Heizenergie bezieht. Gibt es noch eine alte Ölheizung, wird mit Gas geheizt oder mit Fernwärme?

Handelt es sich beim Bodenbelag um Parkett, Laminat, Linoleum, Teppich?

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