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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KUBIKOM Immobilien GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der KUBIKOM Immobilien GmbH („KUBIKOM“) und ihren Kunden („Kunden“, „Käufer“ oder „Verkäufer“, „Mieter“ oder „Vermieter“ genannt) geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

 

1 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Alleinauftrag bei Beauftragung durch den Verkäufer

(1) KUBIKOM erbringt sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite Maklerleistungen im Hinblick auf Grundstücke jeder Art. Zudem werden Maklerleistungen im Mietbereich erbracht.

(2) Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und KUBIKOM kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Tätigkeit von KUBIKOM auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Auch durch die Anforderung des Exposés, in Kenntnis der Provisionserwartung, kommt zwischen dem Empfänger (Kunden) und KUBIKOM ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von KUBIKOM im Falle des Kaufs, Tauschs oder der Anmietung.

(3) Sofern der Kunde Verkäufer von Grundstücken oder Grundstücksrechten (was insbesondere auch den Verkauf von Miteigentumsanteilen einschließt) ist, beauftragt dieser KUBIKOM, im Alleinauftrag für das Verkaufsobjekt, Kaufinteressenten nachzuweisen oder einen Kaufvertragsabschluss zu dem oben genannten Kaufpreis zu vermitteln. Der Verkäufer erklärt, zur Erteilung dieses Maklerauftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

 

2 Rechte und Pflichten von KUBIKOM

(1) KUBIKOM darf jederzeit weitere – auch externe – Vertriebspartner einschalten.

(2) KUBIKOM darf sowohl auf Seiten des Verkaufs- als auch des Kaufinteressenten entgeltlich tätig sein, sofern kein Interessenkonflikt besteht.

(3) KUBIKOM verpflichtet sich, den Kunden über den Stand der Vermarktungsbemühungen und Vermarktungschancen zu unterrichten.

(4) Besondere Nachforschungen muss KUBIKOM nur anstellen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) KUBIKOM verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklerauftrages erlangten Kenntnisse über das Verkaufsobjekt und den Verkäufer Verschwiegenheit zu bewahren.

(6) Dienstleistungsumfang

  1. a) Allgemeines

KUBIKOM verfügt bei der Erstellung seiner Dienstleistungen, insbesondere bei der Exposé-Erstellung über Gestaltungsfreiheit.

  1. b) Leistungsausschluss
  2. KUBIKOM übernimmt gegenüber dem Kunden keine Rechts- oder Steuerberatung.
  3. Weiterhin nimmt KUBIKOM keine baubetriebliche, insbesondere keine bautechnische, baurechtliche oder bauplanerische Bestands- oder Realisierbarkeitsprüfung im Hinblick auf das vermittelte Grundstück, darauf befindlicher baulicher Bestandsanlagen, Eigentumswohnungen oder sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Sachen vor. Aussagen im Hinblick auf bauliches Potenzial von Immobilien sind daher ausdrücklich nur Anregungen. Umsetzungspläne, wie beispielsweise Neu- bzw. Umbauten oder Nutzungsänderungen an Immobilien sind vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags auf eigenes Risiko und eigene Rechnung vom Kunden selbst oder durch von diesem beauftragte externe Dienstleister auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

iii. KUBIKOM übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages, die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website, sowie aller von KUBIKOM angebotenen Dienste oder der von KUBIKOM genutzten Portale Dritter. Bei Nichterreichbarkeit eines Dienstes von KUBIKOM kann der Nutzer den Kundendienst von KUBIKOM jederzeit über info@kubikom.de kontaktieren.

  1. c) Wohnflächenberechnung

KUBIKOM nutzt bei der Erstellung des Exposés die Flächenangaben der Kunden. Sollte der Kunde keine Nachweise zur Wohnfläche besitzen oder die Angaben anderweitig verifizieren, unterstützt KUBIKOM den Kunden bei der Taxierung der Wohnfläche. Zu diesem Zweck kann der Kunde KUBIKOM oder einen vom Kunden selbst gewählten Dienstleister jeweils entgeltlich mit der Taxierung der Wohnfläche beauftragen. Für die Richtigkeit der Angaben haftet KUBIKOM nicht.

  1. d) Anfertigung von Bild- und ggf. Video- & Audioaufnahmen von der Immobilie sowie Vermessungstätigkeiten

Zur Anfertigung von Bild- und ggf. Video- & Audioaufnahmen von der Immobilie (nachfolgend „Aufnahmen“) wird KUBIKOM mit dem Kunden Termine für die Besichtigung der Immobilie abstimmen (nachfolgend “Besichtigungstermin”). Der Kunde hat vereinbarte Besichtigungstermine unverzüglich abzusagen. KUBIKOM ist während des Besichtigungstermins Zutritt zur Immobilie zu gewähren. Die Einholung der erforderlichen Erlaubnis von Mietern und Dritten, die Teil der Aufnahmen werden, erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – durch den Kunden.

  1. f) Angaben im Exposé

Sofern der Kunde Verkäufer ist, hat er hat das Exposé sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und KUBIKOM auf etwaige Unrichtigkeiten unter Angabe der korrekten Informationen unverzüglich und in Textform hinzuweisen.

(5) KUBIKOM hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.

 

 

3 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrags keinen anderen Makler zur Erreichung des in § 1 genannten Ziels des Vertrags zu beauftragen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, eventuell weiteren tätigen Maklern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht des Verkäufers, Eigengeschäfte zu tätigen.

(2) Sofern der Kunde Verkäufer eines Grundstücks oder von Grundstücksrechten (was insbesondere auch den Verkauf von Miteigentumsanteilen einschließt) ist, verpflichtet er sich, die Verkaufsbemühungen von KUBIKOM zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, den Verkauf unterstützenden, Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt KUBIKOM, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und Ansichten vom Verkaufsobjekt gegenüber Kaufinteressenten sowie für die Werbung zu verwenden.

Der Verkäufer unterrichtet KUBIKOM unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Verkaufsobjekts, insbesondere über anderweitige Veräußerung, Verfügungen, Vermietung oder Verpachtung sowie die Aufgabe der Verkaufsabsicht.

Der Verkäufer bevollmächtigt KUBIKOM mit der Einsicht in das Grundbuch und die Grundbuchakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Auskunftseinholung bei der Hausverwaltung. Er verpflichtet sich ferner, die erforderlichen Unterlagen wie bestehende Mietverträge oder – falls vorhanden – einen Energiepass, KUBIKOM für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie KUBIKOM und dessen Interessenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren.

(4) Weist KUBIKOM einen Kaufinteressenten nach, der dem Verkäufer bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Nachweis von KUBIKOM schriftlich oder in Textform unverzüglich zurückzuweisen. Weist KUBIKOM ein Verkaufsobjekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Nachweis von KUBIKOM schriftlich oder in Textform unverzüglich zurückzuweisen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrags bei KUBIKOM rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so kann er KUBIKOM nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, KUBIKOM vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.

(8) Wird die Chance von KUBIKOM, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Kunden vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

4 Maklerprovision

(1) Im Falle des Verkaufes eines Grundstückes oder von Grundstücksrechten (was insbesondere auch den Verkauf von Miteigentumsanteilen einschließt) verpflichtet sich der Kunde, an KUBIKOM eine Provision in Höhe von 3,57 % (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von KUBIKOM nicht.

(2) Der Provisionsanspruch von KUBIKOM ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von KUBIKOM nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung dieses Maklerauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit von KUBIKOM zustande kommt. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. 3) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in § 1 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht.

(4) Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von KUBIKOM nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von KUBIKOM nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

(5) Bezieht sich die Maklertätigkeit auf den Nachweis eines Mietobjektes gilt im Hinblick auf die Provision folgendes: Der Kunde verpflichtet sich, an KUBIKOM eine Provision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein) zu bezahlen. Bei gewerblichen Mietverträgen gilt darüber hinaus, ab einer Mietdauer (auch Optionen) von mindestens fünf Jahren, eine Provision in Höhe von 3 Netto-Monatsmieten zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die Abs. 1-4 sinngemäß.

 

5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Maklervertrag kann – soweit nicht anders vereinbart – von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des 6. vollen Kalendermonats.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verkäufer trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

6 Aufwendungsersatz

Im Falle des § 3 Abs. 8 sowie in den Fällen, in denen KUBIKOM diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann sie nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze den Ersatz ihres Aufwands verlangen.

(1) Zum Aufwand von KUBIKOM gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten von KUBIKOM sowie ihre eigene Arbeitszeit.

(2) Fahrten von KUBIKOM und ihrer Angestellten mit dem Kraftfahrzeug sind ggf. mit 0,90 EUR pro Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von 250 EUR pro Monat bestimmt. KUBIKOM bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ihre konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Verkäufer steht es frei, nachzuweisen, dass KUBIKOM im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.

Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal 25 % derjenigen Provision begrenzt, die KUBIKOM entgangen ist.

 

7 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass KUBIKOM Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Interessenten übermittelt.

 

8 Exposé, Verbot der Weitergabe

(1) Die für das Exposé gefertigten Aufnahmen (Foto- oder Videoaufnahmen) geben einen zum Tag der Anfertigung der Aufnahmen vorhandenen Zustand wieder. Dieser Zustand kann vom Zustand bei der entsprechenden Immobilienübergabe abweichen.

(2) Soweit im Exposé von Wohnflächen die Rede ist, wird der Begriff definiert als Fläche, die zum Wohnen geeignet ist und neben einem Raum zum Leben auch eine Küche sowie ein Bad enthält. Der Begriff der Wohnflächen beinhaltet keine Prüfung seitens KUBIKOM, ob die jeweiligen Flächen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Landesbauordnungen, dem Baugesetzbuch oder der Baunutzungsverordnung als solche genehmigt wurden oder genehmigungsfähig sind. Eine solche rechtliche Prüfung muss durch den Kunden erfolgen.

(3) Die von KUBIKOM übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von KUBIKOM, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Grundstückskaufvertrag) ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Anspruch auf Unterlassung von KUBIKOM wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

9 Haftung

(1) KUBIKOM haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet KUBIKOM – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von KUBIKOM vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von KUBIKOM für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

 

10 Streitbeilegung

KUBIKOM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

11 Schlussbestimmungen und Textform

(1) Ist der Kunde Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und KUBIKOM als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Solingen vereinbart.

(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.

 

Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

  1. a) Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  2. b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde KUBIKOM mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  4. d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

  1. a) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat KUBIKOM dem Kunden alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet KUBIKOM dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. b) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er KUBIKOM einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde KUBIKOM von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB

Hiermit bestätigt der Verkäufer, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn KUBIKOM ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Verkäufer sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Verkäufer hingewiesen.

 

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