Nottüröffnung durch Schlüsseldienst, wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten?

Normalerweise entscheidet allein der Mieter, wer eine Mietwohnung betreten darf und wann. Doch was, wenn es brennt oder ein Wasserrohr bricht und der Mieter nicht erreichbar ist? Wer darf dann die Türöffnung veranlassen? Und vor allem: Wer zahlt, wenn der Schlüsseldienst kommt oder sogar die Feuerwehr nötig wird, um die Tür aufzubrechen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

 

Schlüssel abgebrochen

Mein Wohnungsschlüssel ist im Schloss abgebrochen. Kann ich die Kosten für den Schlüsseldienst meinem Vermieter in Rechnung stellen?
Wahrscheinlich werden Sie in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben. Brechen Sie Ihren Schlüssel im Schloss ab, tragen Sie selbst die Schuld daran, dass Sie den Schlüsseldienst holen müssen. Entsprechend können Sie nicht vom Vermieter verlangen, dass er die Kosten übernimmt. Das gilt übrigens auch, wenn Ihr Schlüssel gestohlen wird oder verloren geht.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn der Schlüssel abgebrochen ist, weil das Schloss defekt war, können Sie die Kosten unter Umständen dem Vermieter in Rechnung stellen. Dazu müssen Sie aber nachweisen, dass Sie daran keine Schuld tragen. Schlüsseldienste stellen einen entsprechenden Nachweis aus, wenn das möglich ist.

 

Schlüssel verloren

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich die Kosten für eine komplette neue Schließanlage übernehme. Darf er das?

Ja, wenn die Schließanlage durch Ihr Verschulden ausgetauscht werden muss, kann der Vermieter Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Können Sie nämlich nachweisen, dass Ihr Schlüssel nicht von Unbefugten missbraucht werden kann, besteht auch keine Notwendigkeit, die Schließanlage auszutauschen. Dann darf der Vermieter Sie auch nicht zur Kasse bitten.

Ein Beispiel aus der Praxis: Sie machen Urlaub am Meer. Bei einem Ausflug auf dem Segelboot fällt Ihnen Ihr Schlüsselbund über Bord. Ihre Schlüssel liegen nun irgendwo im Mittelmeer. Die Wahrscheinlichkeit, dass Unbefugte ihn finden, damit nach Deutschland fahren, dort das richtige Haus suchen und sich Zutritt verschaffen, ist so gering, dass der Vermieter den Austausch der Schließanlage nicht rechtfertigen kann. Sie müssen dafür also auch nicht zahlen.

 

Türöffnung durch die Feuerwehr wegen Fehlalarm

Als ich im Urlaub war, ging der Rauchmelder in meiner Wohnung los. Der Vermieter rief die Feuerwehr und die brach die Tür auf. Das Ganze erwies sich als Fehlalarm und jetzt will mein Vermieter mir die Kosten für die neue Wohnungstür in Rechnung stellen. Ist das rechtens?

In diesem Fall ist die Antwort knifflig. Grundsätzlich kann sich Ihr Vermieter in solchen Situationen auf § 228 Bürgerliches Gesetzbuch beziehen. Darin heißt es: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.“ In aller Kürze bedeutet das: Wer einen Menschen vor einer Gefahr schützt, darf dafür auch fremde Dinge beschädigen. Auf Ihren Fall übersetzt, darf der Vermieter also Ihre Wohnungstür aufbrechen (lassen), um den vermeintlichen Brand löschen zu lassen und damit alle anderen Mieter zu schützen. Zusätzlich regeln die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze, wann und wie zum Beispiel die Feuerwehr eine Tür aufbrechen darf.

Aber nun stellte sich ja heraus, dass gar keine Gefahr vorlag. Die Sirene des Rauchmelders war nur ein Fehlalarm. Juristen streiten vortrefflich darüber, ob es in diesem Fall überhaupt rechtmäßig ist, die Wohnung zu öffnen. Meist bejaht die Rechtsprechung diese Frage aber – zumindest, wenn der Vermieter wirklich nicht erkennen konnte, ob die Gefahr real ist oder nicht. Und wenn die eingeleiteten Maßnahmen verhältnismäßig waren.

Doch wer trägt nun die Kosten für die aufgebrochene Wohnungstür? Grundsätzlich hat der Vermieter eine sogenannte Instandsetzungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Das schließt auch die Wohnungstür ein und dabei ist zunächst einmal unerheblich, warum sie instandgesetzt werden muss. Primär muss also der Vermieter für die neue Wohnungstür aufkommen. Und das hat er ja offenbar auch schon getan. Nur will er sich das Geld jetzt von Ihnen zurückholen. Das darf er aber nur, wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt haben und diese Pflichtverletzung dann den Feuerwehreinsatz ausgelöst hat.

Wenn ihr Rauchmelder also zum Beispiel schon seit Monaten immer wieder durch Fehlalarme aufgefallen ist, Sie das aber dem Vermieter nie gemeldet haben, haben sie jetzt ein Problem. Denn in diesem Fall wird der Sie zumindest anteilig an den Kosten beteiligen können. Dann haben Sie nämlich gegen ihre „Mitwirkungspflicht“ als Mieter verstoßen.

Quelle: Redaktion Deutsche Anwaltshotline AG

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