Worum handelt es sich bei einer Zwangsversteigerung und wie kann diese in die Wege geleitet werden?

Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, in dessen Folge  die Verwertung einer Sache durch Versteigerung erfolgt. Ihr Zweck ist die Befriedigung eines Gläubigers aus dem Erlös. Im Gesetz ist die Zwangsversteigerung in § 869 ZPO geregelt. Die Zwangsversteigerung an sich ist die Durchsetzung eines schuldrechtlichen Anspruches. Sie dient dem Durchsetzen einer Geldforderung in das Vermögen eines Schuldners. Das können einerseits Grundstücke und deren Aufbauten sein oder Eigentumswohnungen, aber auch Teileigentum sowie Erbbaurechte. Auch bewegliche Sachen wie Schmuck, Elektronikartikel, Autos, etc. können im Rahmen der Zwangsversteigerung veräußert werden.

  1. Abwicklung der Zwangsversteigerung bei unbeweglichen Sachen
    Die Zwangsversteigerung von unbeweglichen Sachen selbst wird von den Amtsgerichten abgewickelt. Bei der Versteigerung von Immobilien ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, nicht der Wohnsitz des Schuldners.

Die tatsächliche Durchführung der Versteigerung wird durch den Rechtspfleger organisiert (§ 3 Abs. 1 Rechtspflegergesetz).

Antragstellung
Der Antrag für eine Zwangsversteigerung muss durch einen Gläubiger gestellt werden. Bei Versteigerungen aus Hypothekendarlehen beauftragen die Banken regelmäßig entsprechende Anwälte damit. Ein solcher Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn ihm ein Vollstreckungstitel zugrunde liegt. Nach erfolgter Prüfung eines Antrages durch den Rechtspfleger ergeht durch das Amtsgericht ein Beschluss, der sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zugestellt werden muss. Wichtig hierbei für den Schuldner ist, dass die Zustellung des Beschlusses durch das Amtsgericht rechtlich gesehen eine Beschlagnahme des Grundstückes ist. Unter Umständen lässt das entsprechende Gericht eine Eintragung im Grundbuch vornehmen.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/zwangsversteigerung

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