Grunderwerbsteuer.
Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land zwei Prozent des Kaufpreises erstattet. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.
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