
Denkmalschutz – Historie bewahren, Werte schaffen.
Denkmalgeschützte Immobilien sind weit mehr als nur beeindruckende Bauwerke vergangener Epochen. Sie verkörpern Geschichte, kulturelles Erbe und eine architektonische
Vielfalt, die uns auch heute noch inspiriert. Doch was genau macht ein Gebäude denkmalwürdig, und welche Chancen und Herausforderungen sind mit dieser besonderen
Kategorie von Immobilien verbunden?
Was ist unter Denkmalschutz zu verstehen?
Ein Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz, wenn es aufgrund seiner historischen,
künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung als erhaltenswert
eingestuft wird. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Bundesland und werden durch
die jeweilige Denkmalschutzbehörde überwacht. Im Prüfungsverfahren wird beispielsweise
auf folgende Merkmale geachtet:
Historischer und kultureller Hintergrund:
Spiegelt das Gebäude eine bedeutsame Zeitgeschichte wider?
Architektur und Bauqualität:
Ist die Bauweise einzigartig oder architektonisch besonders hochwertig?
Seltenheitswert:
Gibt es nur wenige vergleichbare Bauwerke dieser Art? Der Denkmalschutz sorgt dafür, dass historische Gebäude vor unangemessenen baulichen Veränderungen geschützt werden. Dieser Schutz betrifft häufig Fassaden, Dachkonstruktionen, Fenster, Türen und andere architektonische Details.


Arten des Denkmalschutzes.
Einzeldenkmal:
Sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch die Innenräume einer Immobilie können
unter Denkmalschutz stehen. Teilweise wird der Schutz auf einzelne Gebäudeteile wie
Fassaden beschränkt.
Ensembleschutz:
Hier steht der Erhalt eines harmonischen Gesamtbildes im Vordergrund. Besonders in
Altstadtbereichen dürfen Modernisierungen oder Veränderungen am äußeren
Erscheinungsbild nur unter strengen Auflagen vorgenommen werden.
Denkmalschutz sorgt bei Immobilien
neben attraktiven Wertsteigerungen und
steuerlichen Vorteilen typischerweise für
weit höhere Mieten als andere Bestands oder auch Neubauimmobilien.
Die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien.
Neben ihrem historischen Charme bieten denkmalgeschützte Immobilien zahlreiche wirtschaftliche und steuerliche Vorteile:
Hohe Wertstabilität
Aufgrund ihrer Einzigartigkeit und Seltenheit unterliegen Denkmalimmobilien häufig geringeren Wertschwankungen.
Steuerliche Vorteile
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bietet bei Vermietung attraktive steuerliche Entlastungen (acht Jahre lang 9 %, weitere vier Jahre 7 %). Auch Selbstnutzer profitieren über zehn Jahre mit 9 %.
Attraktive Renditen
Denkmalimmobilien erzielen oftmals höhere Mieten als vergleichbare Neubauten.
Fördermittel
Renovierungsmaßnahmen werden häufig durch Programme der KfW, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder Landeszuschüsse unterstützt.
Schutz vor Inflation
Immobilien gelten traditionell als wertbeständige Investition. Darüber hinaus bietet das Eigentum an einer denkmalgeschützten Immobilie den Vorteil der Handelbarkeit. Grundstückseigentum ist durch das Grundbuchrecht abgesichert und kann vererbt, belastet oder verkauft werden – eine Flexibilität, die im Vergleich zu Fondsbeteiligungen häufig überlegen ist.

Herausforderungen und rechtliche Aspekte.
Der Denkmalschutz bringt jedoch auch Verpflichtungen mit sich. Baumaßnahmen wie das
Verputzen von Fassaden, der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung von Dächern
bedürfen in vielen Fällen einer behördlichen Genehmigung.
Oftmals entstehen dabei zusätzliche Kosten, da traditionelle Materialien und Bauweisen
vorgeschrieben sind.
Für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien ist es daher essenziell, sich umfassend beraten
zu lassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen.
Referenzprojekte.
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