Förderung für den Erwerb von Wohneigentum in 2022.
Hintergrund der neuesten Entwicklungen zur Grunderwerbsteuer ist ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Entwurf des Haushaltsgesetzes NRW 2022 (Drs. 17/15998), dem der Landtag in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2021 zugestimmt hat. Danach sollen Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohnungseigentum unterstützt werden. Die Landesregierung NRW wird daher beauftragt, ein Förderprogramm unter Beteiligung der NRW.BANK zu erarbeiten, um eine Entlastung von der Grunderwerbsteuer zu erreichen. Das Förderprogramm wird im Haushaltsplan mit 400.000.000 € angesetzt und soll Grundstückskaufverträge umfassen können, die ab dem 1. Januar 2022 beurkundet werden.
Details zum geplanten Förderprogramm sind noch nicht bekannt. Sie werden sich aus den noch zu erarbeitenden Förderbedingungen ergeben. Die konkreten Förderbedingungen sind jedoch so auszugestalten, dass die beabsichtigte Unterstützung erreicht wird. Die Entlastung wird vermutlich über ein Förderprogramm erfolgen, das bis März 2022 verabschiedet werden wird und rückwirkend zum 1. Januar 2022 greifen soll. Die Förderung könnte mittels eines reinen Zuschusses oder eines zinsgünstigen Darlehens umgesetzt werden. Dabei sollen Familien, Paare und Einzelpersonen in unterschiedlicher Höhe von der Steuer entlastet werden.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/tags/grunderwerbsteuer
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